Online-Betrug erkennen Sie, bevor Sie bezahlen, mit vier Prüfungen in zwei Minuten: Ist der Preis zu gut, ist die Adresse der Website genau die offizielle, sagt der Shop, wer er ist und wo er sitzt, und wie sollen Sie zahlen? Fake-Shops, Ferienwohnungen, die es nicht gibt, und geklonte Websites scheitern fast immer an einer dieser Fragen, vor allem an der letzten: Sie wollen Vorkasse, eine Überweisung oder eine Zahlung außerhalb der Plattform, weil sich das Geld dann nicht zurückholen lässt.
Die vier Zwei-Minuten-Prüfungen
- Der Preis. Ist er viel niedriger als überall sonst, fragen Sie sich, warum man ihn ausgerechnet Ihnen anbietet. Es ist das älteste Signal des Gewerbes.
- Die Adresse. Lesen Sie die vollständige Adresse in der Browserzeile, Buchstabe für Buchstabe. Geklonte Websites ändern einen Buchstaben, fügen einen Bindestrich ein oder hängen eine andere Endung an; die Verbraucherzentrale nennt als Beispiel „.de.com“ statt „.de“. Gehen Sie nie über einen Link aus einer SMS oder einer Anzeige zu einem Shop oder zu Ihrer Bank: Tippen Sie die Adresse selbst ein oder nutzen Sie die offizielle App.
- Wer dahintersteht. Nach § 5 DDG muss, wer geschäftsmäßig und in der Regel gegen Entgelt digitale Dienste anbietet, leicht erkennbar und ständig verfügbar unter anderem Namen und Anschrift, bei Firmen die Rechtsform und den Vertretungsberechtigten sowie gegebenenfalls das Handelsregister mit Registernummer angeben. Fehlt das Impressum oder ist es ein allgemeiner Text ohne Unternehmen, kaufen Sie nicht.
- Die Zahlung. Zahlen Sie per Karte, auf Rechnung oder über das System der Plattform, nie per Überweisung auf ein Privatkonto, nie in Kryptowährungen oder mit Geschenkkarten. Die Faustregel der Verbraucherzentrale: erst die Ware, dann das Geld.
Fake-Shops erkennen
Wie sie aussehen. Gut gemachte Websites, teils Kopien echter Shops, mit kopierten Produktbildern, Logos bekannter Marken, riesigen Rabatten und einem Countdown für die „letzten Stücke“. Sie tauchen vor allem über Anzeigen in sozialen Netzwerken auf und zu Zeiten, in denen viel eingekauft wird.
Warnsignale.
- Rabatte von 70 % und mehr auf Produkte, die sonst niemand reduziert.
- Kein Impressum, keine Anschrift oder eine Telefonnummer, unter der niemand abhebt.
- Bewertungen nur auf der eigenen Website, alle perfekt.
- Bis kurz vor dem Ende werden mehrere Zahlungsarten angeboten, im letzten Bestellschritt bleibt nur noch Vorkasse, etwa per Überweisung. Genau dieses Muster beschreibt die Verbraucherzentrale.
- Gütesiegel, die erfunden sind oder echte Siegel wie „Trusted Shops“ ohne Zertifikat zeigen. Ein Klick auf das Siegel muss zum Zertifikat des Siegelbetreibers führen.
Was Sie tun sollten. Geben Sie die Adresse in den kostenlosen Fakeshop-Finder der Verbraucherzentrale ein, suchen Sie den Namen des Shops zusammen mit „Erfahrungen“ oder „Betrug“ außerhalb seiner Website, und kaufen Sie im Zweifel direkt auf der offiziellen Seite der Marke. In Österreich listet die Watchlist Internet bekannte Fake-Shops auf.
Ferienwohnungen und Buchungen, die es nicht gibt
So funktioniert es. Eine Ferienwohnung oder eine Mietwohnung mit wunderschönen Fotos und einem Preis unter dem Marktniveau. Der „Vermieter“ lebt im Ausland, kann die Wohnung nicht zeigen und verlangt eine Anzahlung per Überweisung, um sie zu reservieren. Oder eine Anzeige auf einer Buchungsplattform, deren Gastgeber vorschlägt, per WhatsApp weiterzuschreiben und separat zu zahlen, „um die Provision zu sparen“.
Warnsignale. Sie können die Wohnung weder besichtigen noch per Video von innen sehen, man drängt zur Anzahlung („Drei andere Familien sind interessiert“) und vor allem: jeder Vorschlag, außerhalb der Plattform zu zahlen oder zu schreiben.
Was die Plattformen sagen. Airbnb erklärt, es verstoße gegen seine Richtlinien, wenn Gastgeber verlangen, außerhalb der Plattform zu buchen oder vor der Buchung über WhatsApp, SMS oder andere Dienste zu kommunizieren; wer außerhalb zahlt, verliert den Schutz durch AirCover. Und: Wenn Sie per Überweisung zahlen, kann es sich um eine betrügerische Buchung handeln. Airbnb bittet, sich in diesem Fall sofort zu melden. Dieselbe Regel gilt für Booking und jede andere Plattform: Buchen, zahlen und schreiben Sie immer innerhalb, und misstrauen Sie Nachrichten mit Zahlungslinks, auch wenn sie scheinbar von der Unterkunft kommen.
Kleinanzeigen, Vinted und Co.: Betrug unter Privatleuten
Auf Plattformen für Gebrauchtes wiederholen sich zwei Muster:
- Raus aus der App. Der angebliche Käufer oder Verkäufer schlägt vor, per WhatsApp, SMS oder E-Mail weiterzumachen, außerhalb der Schutzmechanismen der Plattform.
- Der falsche Link. Man schickt Ihnen einen Link, der die Plattform nachahmt, etwa um eine Zahlung „freizuschalten“ oder einen Verkaufserlös „zu empfangen“, und der in Wahrheit Ihre Kartendaten abfragt. Kleinanzeigen rät in seinen Sicherheitshinweisen, nur E-Mails von den dort genannten Absendern zu vertrauen, und bietet mit „Sicher bezahlen“ einen Treuhandservice an, der bei Nichtlieferung oder abweichender Ware absichert.
Und eine Regel des gesunden Menschenverstands: Um Geld zu empfangen, müssen Sie nie die Prüfnummer Ihrer Karte oder den Code aus einer SMS angeben.
Geklonte Websites und falsche Benachrichtigungen
Dieselbe Technik klont Ihre Bank, einen Paketdienst, den Stromanbieter oder das Finanzamt. Die BaFin beschreibt, wie Kriminelle mit gefälschten Nachrichten, die angeblich von Banken stammen, PIN und TAN fürs Onlinebanking abfragen. Die Polizei rät, nie auf den Link in einer solchen Nachricht zu klicken, sondern die Seite selbst über die Startseite aufzurufen. Aktuelle Maschen sammelt das Phishing-Radar der Verbraucherzentrale.
Geklonte Seiten bekannter Medien werden auch genutzt, um Geldanlagen mit falschen Promis zu verkaufen: Das erklären wir unter Fake-Werbung mit Promis. Und haben Sie die Person, die Sie um Geld bittet, in einer App oder einem sozialen Netzwerk kennengelernt, lesen Sie unseren Ratgeber zum Love Scam.
Wenn Sie schon bezahlt haben
- Rufen Sie Ihre Bank an, unter der offiziellen Nummer, oder den Sperr-Notruf 116 116: Lassen Sie die Karte sperren und fragen Sie, ob die Zahlung zurückgeholt werden kann. Hat jemand Ihre Daten für eine Zahlung genutzt, die Sie nicht beauftragt haben, müssen Sie das Ihrer Bank nach § 676b BGB spätestens 13 Monate nach der Belastung mitteilen, aber je früher, desto besser.
- Sichern Sie die Beweise: die genaue Adresse der Website, Screenshots der Anzeige und des Chats, den Zahlungsbeleg.
- Informieren Sie die Plattform und melden Sie das Profil oder die Anzeige.
- Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei, auch online über die Onlinewache Ihres Bundeslandes. In der Schweiz informiert die Polizei auf cybercrimepolice.ch über aktuelle Fälle.
Alle Schritte finden Sie unter Betrogen worden – was tun?.
Derselbe Trick, ein Jahrhundert alt
Eine geklonte Website ist die moderne Version einer Kulisse. 1822 verkaufte Gregor MacGregor in London Land und Anleihen von Poyais, einem Land, das es nicht gab, mit einem gedruckten Reiseführer, eigener Flagge und eigenem Geld. Die Siedler, die für die Überfahrt bezahlten, fanden Dschungel vor. Das Gesetz der Täuschung Nr. 2: „Ist die Lüge groß und detailliert genug, prüft sie niemand.“
Auch die Unterkunft, die es nicht gibt, hat ein berühmtes Vorbild. Das Fyre Festival warb 2017 mit einer Privatinsel, die „Pablo Escobar gehört habe“: Sie war nicht privat, gehörte nicht Escobar, und das Festival sollte nicht einmal dort stattfinden. Und das unmögliche Schnäppchen ist der Trick, mit dem Victor Lustig 1925 arbeitete: der Eiffelturm zum Schrottpreis. „Die Gier des Opfers erledigt die Arbeit des Betrügers.“
Bevor Sie etwas bezahlen, bei dem Sie Zweifel haben, nutzen Sie den Betrugs-Check von MATERIUM: Er hat einen eigenen Bereich für Einkäufe, Mieten und Buchungen und speichert nichts von dem, was Sie ankreuzen.
Häufige Fragen
Wie erkenne ich Online-Betrug, bevor ich bezahle?
Prüfen Sie vier Dinge: ob der Preis weit unter dem aller anderen liegt, ob die Adresse der Website genau die offizielle ist, ob der Shop ein vollständiges Impressum mit Namen, Anschrift und Registerangaben hat und ob Sie per Vorkasse, Überweisung oder außerhalb der Plattform zahlen sollen. Ein einziges Warnsignal genügt, um aufzuhören.
Wie erkenne ich Fake-Shops?
Schauen Sie ins Impressum: Wer geschäftsmäßig digitale Dienste anbietet, muss nach § 5 DDG unter anderem Namen, Anschrift und gegebenenfalls Handelsregister mit Nummer leicht erkennbar angeben. Fehlt das, bleibt am Ende nur Vorkasse übrig oder passt die Adresse nicht zum Shop, kaufen Sie nicht. Den Fakeshop-Finder der Verbraucherzentrale können Sie kostenlos nutzen.
Wie vermeide ich Betrug bei Booking und Airbnb?
Buchen, zahlen und schreiben Sie immer innerhalb der Plattform. Airbnb warnt, dass es sich bei einer Zahlung per Überweisung um eine betrügerische Buchung handeln kann, und bittet, sich sofort zu melden, wenn Gastgeber vorschlagen, außerhalb der Plattform zu zahlen oder zu kommunizieren.
Wie erkenne ich Betrug bei Kleinanzeigen oder Vinted?
Typisch sind zwei Muster: Man will Sie aus der App heraus auf WhatsApp oder per E-Mail locken, oder man schickt Ihnen einen Link zu einer gefälschten Zahlungsseite, die Ihre Kartendaten abgreift. Bleiben Sie im Bezahlsystem der Plattform; Kleinanzeigen bietet dafür den Treuhandservice „Sicher bezahlen“ an.
Was tue ich, wenn ich in einem Fake-Shop bezahlt habe?
Rufen Sie sofort Ihre Bank an, um die Karte zu sperren und die Zahlung möglichst zurückzuholen, auch über den Sperr-Notruf 116 116. Sichern Sie die Adresse der Website, Screenshots und Zahlungsbelege und erstatten Sie Anzeige bei der Polizei, auch online über die Onlinewache Ihres Bundeslandes.
Quellen
- Verbraucherzentrale, Fakeshop-Finder
- Verbraucherzentrale, Abzocke online: Wie erkenne ich Fakeshops im Internet?
- § 5 DDG, Allgemeine Informationspflichten (gesetze-im-internet.de)
- § 676b BGB, Anzeige nicht autorisierter oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungsvorgänge (gesetze-im-internet.de)
- Airbnb, Bezahlen und kommunizieren über Airbnb
- Kleinanzeigen, Sicherheitshinweise
- BaFin, Datendiebstahl
- Polizeiliche Kriminalprävention (polizei-beratung.de), Phishing
- Verbraucherzentrale, Phishing-Radar
- Sperr-Notruf 116 116
- Polizei, Onlinewachen der Polizeien in Deutschland
- Watchlist Internet (Österreich), Fake-Shops
- cybercrimepolice.ch, Informationen der Schweizer Polizei zu Internetbetrug
Informationsangebot: keine Finanz- oder Rechtsberatung. Vor einer Anlageentscheidung wenden Sie sich an eine zugelassene Fachperson.