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Tipps · Wenn es passiert ist

Betrogen worden – was tun?

Veröffentlicht am 20. Oktober 2026 · Überprüft am 28. Oktober 2026 · 5 Min. Lesezeit

Wenn Sie betrogen wurden, tun Sie heute drei Dinge: Brechen Sie den Kontakt zum Betrüger ab, rufen Sie Ihre Bank an, um die Zahlung möglichst zu stoppen, und sichern Sie alle Beweise. Danach erstatten Sie Anzeige bei der Polizei, in Deutschland auch online über die Onlinewache Ihres Bundeslandes, und melden einen unseriösen Anlageanbieter der BaFin. Und misstrauen Sie jedem, der Ihnen anbietet, das Geld gegen eine Zahlung zurückzuholen: Das ist der häufigste zweite Betrug an Menschen, die schon verloren haben.

Machen Sie sich keine Vorwürfe. Betrugsmaschen werden von Profis entworfen, um kluge Menschen zu täuschen, und es trifft Ärzte, Banker und Fachleute. Was jetzt zählt, ist Tempo: In den ersten Stunden lassen sich manche Zahlungen noch aufhalten.

In den ersten 24 Stunden

  1. Hören Sie auf zu zahlen und brechen Sie den Kontakt ab. Antworten Sie nicht, schicken Sie nicht „die letzte Gebühr“, um Ihr Geld freizuschalten, installieren Sie nichts. Blockieren und melden Sie die Nummer oder das Profil bei WhatsApp, im sozialen Netzwerk oder auf der Plattform. Erlauben Sie niemandem Fernzugriff auf Ihren Computer, etwa über AnyDesk oder TeamViewer.
  2. Rufen Sie Ihre Bank an, unter der Nummer auf Ihrer Karte oder in ihrer App, nie unter der, die Ihnen der Betrüger gegeben hat. Bitten Sie darum, die Karte zu sperren und die Überweisung möglichst zurückzuholen oder anzuhalten, und lassen Sie sich eine Vorgangsnummer geben. Karten, Online-Banking und SIM-Karten können Sie rund um die Uhr auch über den Sperr-Notruf 116 116 sperren lassen; halten Sie dafür IBAN oder Kontonummer bereit und notieren Sie Datum und Uhrzeit der Sperrung.
  3. Ändern Sie die Passwörter, die Sie weitergegeben haben: Online-Banking, E-Mail, WhatsApp und jedes Konto mit demselben Passwort. Schalten Sie die Zwei-Faktor-Authentifizierung ein.
  4. Sichern Sie die Beweise, bevor sie verschwinden: Screenshots der Nachrichten mit Datum und Nummer, vollständige E-Mails, die genaue Adresse der Website, Zahlungsbelege, Konto- oder Wallet-Nummern, verwendete Namen und Telefonnummern. Löschen Sie den Chat nicht, auch wenn er Ihnen peinlich ist.
  5. Wählen Sie die 110, wenn der Betrug noch läuft, etwa wenn ein angeblicher Polizist oder Bote Geld abholen will. Die Polizei bittet nie um Geld oder Wertsachen.

In der ersten Woche

  1. Erstatten Sie Anzeige. Bei jeder Polizeidienststelle oder online über die Onlinewache Ihres Bundeslandes; auch die Staatsanwaltschaft nimmt Anzeigen entgegen. Bringen Sie die Beweise geordnet mit und lassen Sie sich das Aktenzeichen geben.
  2. Geben Sie das Aktenzeichen an Ihre Bank weiter und fordern Sie schriftlich die Erstattung der Abbuchungen, die Sie nicht autorisiert haben.
  3. Ging es um eine Geldanlage, melden Sie es der BaFin. Ihre Hinweise helfen der Aufsicht, Warnungen zu veröffentlichen, die weitere Opfer verhindern. In Österreich wenden Sie sich an die FMA, in der Schweiz an die FINMA.
  4. Informieren Sie die Plattform, auf der alles begann (Kleinanzeigen, Vinted, Booking, Airbnb, das soziale Netzwerk der Anzeige). Ein gemeldetes Profil kann gesperrt werden und dient als Beweis.
  5. Holen Sie sich Rat und Unterstützung. Die Verbraucherzentralen beraten zu Verträgen, Zahlungen und Geldanlagen. Das Opfer-Telefon des WEISSEN RINGS unter 116 006 ist bundesweit, kostenfrei und anonym, täglich von 7 bis 22 Uhr. Und erzählen Sie es einer Vertrauensperson: Scham schützt den Betrüger, nicht Sie, und sehr wahrscheinlich wird man Sie erneut kontaktieren.

Was das Gesetz zu Zahlungen sagt

Das Bürgerliche Gesetzbuch unterscheidet zwei Situationen:

Wie das Geld abgeflossen istWas das Gesetz sagtWas Sie tun sollten
Nicht autorisierte Zahlung: Jemand hat Ihre Karte oder Ihr Online-Banking benutzt, ohne dass Sie den Auftrag gegeben habenDie Bank muss den Betrag nach § 675u BGB unverzüglich erstatten. Haben Sie vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt, etwa Ihre PIN oder TAN herausgegeben, haften Sie nach § 675v BGB unter Umständen voll. Melden müssen Sie es spätestens 13 Monate nach der Belastung (§ 676b BGB)Melden Sie es sofort und fordern Sie die Erstattung schriftlich
Autorisierte Zahlung unter Täuschung: Sie haben die Überweisung selbst ausgeführt, weil man Sie getäuscht hatDie Bank ist nicht in gleicher Weise verpflichtet, weil Sie den Auftrag gegeben habenRufen Sie trotzdem an: Ist das Geld noch nicht abgeflossen oder hält die Empfängerbank es fest, lässt es sich manchmal stoppen

Antwortet Ihre Bank nicht oder sind Sie nicht einverstanden, beschweren Sie sich zuerst schriftlich bei ihr und wenden Sie sich dann an die zuständige Schlichtungsstelle (Hinweise dazu gibt die BaFin) oder an die Verbraucherzentrale.

Danach: Was Sie erwarten können

Seien wir ehrlich, denn sonst ist es niemand: Oft ist das Geld verloren. Die Polizei warnt etwa beim Cybertrading-Betrug, dass investiertes Geld meist unwiederbringlich weg ist. Was trotzdem hilft, ist die Anzeige: Strafverfahren sind der einzige echte Weg zu Ihrem Geld, und Anzeigen ermöglichen Warnungen an andere.

Manchmal gibt die Justiz Jahre später einen Teil zurück. Im Fall Madoff haben ein gerichtlich bestellter Insolvenzverwalter und ein Fonds der US-Regierung den Großteil des verlorenen Kapitals zurückgezahlt, der Opferfonds allein mehr als 4 Milliarden Dollar. Bei FTX erhielten die Kunden mehr als 100 % ihrer Forderungen, allerdings zum Kurs vom November 2022. Niemand musste dafür einen Vermittler im Voraus bezahlen: Das erledigten die Gerichte.

Die Falle der „Rückholung“

Kurz nach dem Betrug kommt oft ein Anruf, eine E-Mail oder eine Nachricht: eine Kanzlei, eine „Rückhol-Agentur“, ein angeblicher Mitarbeiter der BaFin, von Europol oder der Polizei. Sie wissen, wie viel Sie verloren haben und wo. Sie versprechen, alles zurückzuholen, wenn Sie vorher ein Honorar, eine Gebühr oder eine Steuer zahlen. Das ist der Recovery Scam, und er kann von derselben Gruppe kommen, die Sie betrogen hat, oder von anderen, die die Opferliste gekauft haben.

Die BaFin ist eindeutig: Sie übernimmt keine Rückholung verlorener Investitionen, Kryptoerträge oder Betrugsschäden, beauftragt keine externen Firmen damit und erhebt keine Steuern oder Gebühren für die Auszahlung von Kryptowährungen. Das FBI warnte 2025 vor falschen Anwaltskanzleien, die Zahlungen in Kryptowährungen verlangen, um Gelder „zurückzuholen“. Ausführlich erklären wir das beim Recovery Scam.

Auch MATERIUM holt kein Geld zurück, verlangt nichts für Hilfe und wird Sie nie nach Daten fragen. Niemand Seriöses verspricht Ihnen, das Verlorene zurückzuholen.

Derselbe Trick wie immer

Das Gesetz der Täuschung Nr. 16 aus dem Fall FTX fasst es zusammen: „Dass du dein Geld zurückbekommst, heißt nicht, dass es nicht gestohlen wurde.“ Und umgekehrt gilt es auch: Dass jemand verspricht, es zurückzugeben, heißt nicht, dass er es tut. Nach der Schilderung der Frauen, die Simon Leviev angezeigt haben, war das Geld, das er ihnen schuldete, „immer unterwegs“, und einer schickte er einen Überweisungsbeleg über die gesamte Rückzahlung, der sich als gefälscht herausstellte (er bestreitet, jemandem Geld weggenommen zu haben). Begann Ihr Fall mit einer Bekanntschaft im Internet, lesen Sie auch unseren Leitfaden zum Love Scam.

In Österreich und der Schweiz

In Österreich erstatten Sie Anzeige bei jeder Polizeiinspektion; bei Anlagebetrug informieren Sie die FMA, und die Watchlist Internet sammelt Warnungen zu aktuellen Maschen. In der Schweiz wenden Sie sich an die Kantonspolizei; die Plattform cybercrimepolice.ch der Schweizer Polizeien informiert über Internetbetrug, und bei Anlagebetrug ist die FINMA zuständig.

Damit es nicht wieder passiert

Lernen Sie vor Ihrer nächsten Geldanlage, wie Sie die BaFin-Zulassung prüfen, und gehen Sie die Warnsignale unter Betrug erkennen durch. Wer schon einmal betrogen wurde, wird häufiger angegangen als andere. Seien Sie beim nächsten Mal doppelt misstrauisch.

Häufige Fragen

Ich wurde betrogen – was tun?

Brechen Sie den Kontakt ab, rufen Sie noch heute Ihre Bank an, um die Zahlung möglichst zu stoppen, sichern Sie alle Beweise und erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Ging es um eine Geldanlage, melden Sie den Anbieter auch der BaFin.

Wo zeige ich einen Betrug an?

Bei jeder Polizeidienststelle oder online über die Onlinewache Ihres Bundeslandes; auch die Staatsanwaltschaft nimmt Anzeigen entgegen. In Österreich bei jeder Polizeiinspektion, in der Schweiz bei der Kantonspolizei. In akuten Fällen, etwa wenn ein Betrüger gerade vor Ihrer Tür steht, wählen Sie die 110.

Ich wurde im Internet betrogen – was zuerst?

Rufen Sie in der ersten Stunde Ihre Bank an: Je früher, desto größer die Chance, Karte oder Überweisung zu stoppen. Karten und Online-Banking lassen sich rund um die Uhr über den Sperr-Notruf 116 116 sperren. Danach ändern Sie die Passwörter, die Sie herausgegeben haben, sichern Screenshots und erstatten Anzeige.

Bekomme ich mein Geld von der Bank zurück?

Das hängt davon ab, wie gezahlt wurde. Bei einer Zahlung, die Sie nicht autorisiert haben, muss die Bank den Betrag nach § 675u BGB unverzüglich erstatten, es sei denn, Sie haben grob fahrlässig gehandelt; melden müssen Sie es spätestens 13 Monate nach der Belastung. Haben Sie die Zahlung selbst ausgelöst, weil man Sie getäuscht hat, ist es schwieriger, aber rufen Sie trotzdem an.

Kann jemand mein Geld zurückholen, wenn ich ihn bezahle?

Nein. Wer im Voraus Geld verlangt, um Verlorenes zurückzuholen, ist fast immer ein zweiter Betrug, der sogenannte Recovery Scam. Die BaFin stellt klar, dass sie keine Betrugsschäden zurückholt und auch keine Firmen damit beauftragt.

Quellen

Informationsangebot: keine Finanz- oder Rechtsberatung. Vor einer Anlageentscheidung wenden Sie sich an eine zugelassene Fachperson.