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Tipps · Zulassung prüfen

So prüfen Sie, ob ein Finanzanbieter eine Zulassung hat

Veröffentlicht am 20. Oktober 2026 · Überprüft am 28. Oktober 2026 · 5 Min. Lesezeit

Ob ein Finanzanbieter in Deutschland zugelassen ist, prüfen Sie selbst, mit seinem Namen, in der Unternehmensdatenbank der BaFin: Dort steht, ob er eine Erlaubnis hat und welche. Danach suchen Sie ihn in den Warnungen der BaFin zu unerlaubten Geschäften. In Österreich tun Sie dasselbe bei der FMA, in der Schweiz bei der FINMA und auf ihrer Warnliste. Das sind kostenlose Abfragen, die in fünf Minuten erledigt sind, und sie sind das wirksamste Mittel gegen Anlagebetrug.

Die Grundregel ist einfach: Wer in Deutschland gewerbsmäßig Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen erbringen will, braucht nach § 32 KWG eine schriftliche Erlaubnis der BaFin. Was auf der Website des Unternehmens steht, auf seinem Zertifikat oder im Mund seines Verkäufers, zählt nicht. Es zählt, was im Register steht.

Schritt 1: Den Anbieter in der BaFin-Unternehmensdatenbank suchen

Die BaFin beaufsichtigt Banken, Finanzdienstleister, Wertpapierinstitute, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Versicherer und seit der europäischen Kryptoverordnung MiCAR auch Kryptowerte-Dienstleister. Alle, die eine Erlaubnis haben, stehen in ihrer Unternehmensdatenbank.

  1. Öffnen Sie die Unternehmensdatenbank selbst, indem Sie bafin.de in den Browser tippen und von dort zur Datenbank gehen. Nie über einen Link, den Ihnen der Anbieter geschickt hat.
  2. Geben Sie einen Teil des Namens ein. Probieren Sie sowohl die Marke, unter der der Anbieter auftritt, als auch den vollständigen Firmennamen (mit „GmbH“, „AG“, „Ltd“ oder Ähnlichem). Sie können die Suche auf Kategorien eingrenzen, etwa Kreditinstitute, Wertpapierinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute oder Kryptowerte-Dienstleister.
  3. Öffnen Sie den Eintrag. Achten Sie darauf, um welche Art von Unternehmen es sich handelt, welche Geschäfte erlaubt sind und seit wann. Ein Unternehmen, das zur Anlagevermittlung zugelassen ist, darf nicht unbedingt Ihr Geld verwahren.
  4. Vergleichen Sie die Daten des Eintrags (Anschrift, Website) mit denen, die man Ihnen genannt hat. Ruft man Sie von einer anderen Nummer an oder schickt Sie auf eine andere Website, seien Sie misstrauisch: Unseriöse Anbieter kopieren gern den Namen eines echten Instituts.

Ein Sonderfall sind Anbieter aus anderen EU- und EWR-Staaten. Sie können mit einer Zulassung ihres Heimatlandes in Deutschland tätig sein; die Datenbank führt sie in eigenen Kategorien, etwa als grenzüberschreitende Dienstleister oder EWR-Kreditinstitute. Behauptet ein Anbieter eine solche Zulassung, sollte sie dort auftauchen.

Schritt 2: In den Warnungen der BaFin nachsehen

Die BaFin veröffentlicht unter „News & Warnungen“ laufend Warnmeldungen zu unerlaubten Geschäften: Websites und Firmen, bei denen sie den Verdacht hat, dass dort ohne Erlaubnis Bankgeschäfte, Finanz- oder Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten werden. Häufig weist sie dabei auf Identitätsdiebstahl hin, wenn Betrüger den Namen eines echten, zugelassenen Unternehmens missbrauchen.

  • Suchen Sie den Firmennamen und den Namen der Website: Viele unseriöse Anbieter wechseln die Marke und behalten die Domain, oder umgekehrt.
  • Lesen Sie die Meldung ganz: Sie nennt oft die genaue Domain und ob ein echtes Unternehmen imitiert wird.

Schritt 3: In Österreich bei der FMA prüfen

Die österreichische Finanzmarktaufsicht FMA führt eine eigene Unternehmensdatenbank mit den beaufsichtigten Unternehmen, von Banken über Versicherungen bis zu Zahlungsinstituten, einschließlich der Anbieter aus dem EWR, die in Österreich tätig sein dürfen. So gehen Sie vor:

  1. Rufen Sie die Website der FMA selbst auf (fma.gv.at) und öffnen Sie die Unternehmensdatenbank.
  2. Suchen Sie nach dem Namen; Banken lassen sich auch über ihre fünfstellige Bankleitzahl finden.
  3. Prüfen Sie danach die Warnungen der FMA: Dort veröffentlicht sie Anbieter, vor denen sie ausdrücklich warnt, und verlinkt auf internationale Warnhinweise anderer Aufsichtsbehörden.

Schritt 4: In der Schweiz bei der FINMA prüfen

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA führt Listen aller bewilligten Institute und Anlagefonds. Sie weist selbst darauf hin, dass ein frisch bewilligtes Institut gelegentlich noch fehlen oder ein Institut nach Entzug der Bewilligung noch aufgeführt sein kann.

  1. Öffnen Sie auf finma.ch den Bereich „Bewilligte Institute, Personen und Produkte“ und suchen Sie den Anbieter in der passenden Liste.
  2. Prüfen Sie danach die Warnliste der FINMA. Dort stehen Unternehmen und Personen, gegen die die FINMA wegen unerlaubter Tätigkeit ermittelt hat, die aber ihrer Auskunftspflicht nicht nachgekommen sind oder falsche Angaben gemacht haben.
  3. Die FINMA betont, dass die Warnliste weder abschließend noch tagesaktuell ist, und empfiehlt, weitere Warnlisten zu konsultieren, etwa die der Kantonspolizei Zürich auf cybercrimepolice.ch.

Was bedeutet welches Ergebnis?

Was Sie findenWas es bedeutetWas Sie tun sollten
Der Anbieter steht in der Datenbank der BaFin, FMA oder FINMA, mit denselben KontaktdatenEr hat eine Erlaubnis für die dort genannten GeschäftePrüfen Sie, ob das angebotene Produkt zu diesen Geschäften passt und ob die Person, die Sie anruft, wirklich für ihn arbeitet
Er steht dort, aber mit anderer Website, anderer Telefonnummer oder anderer AnschriftMöglicher Identitätsdiebstahl eines echten InstitutsRufen Sie selbst die Nummer aus dem Register an und fragen Sie, ob das Angebot von dort stammt
Er steht in keinem RegisterEr darf Ihnen diese Finanzdienstleistung nicht anbietenLegen Sie kein Geld an. Sie können den Fall der Aufsicht melden
Er steht in den WarnungenDie Aufsicht hat bereits vor ihm gewarntLegen Sie nichts an und geben Sie keine Daten weiter. Haben Sie schon gezahlt, lesen Sie Betrogen worden – was tun?
Er steht nicht in den WarnungenDas spricht nicht für ihnDie Listen sind nie vollständig: Ohne Registereintrag bleibt er ohne Erlaubnis

Eine letzte Einschränkung: Eine Zulassung macht eine Geldanlage weder gut noch sicher. Sie bedeutet, dass es eine Aufsicht gibt, bei der Sie sich beschweren können. Das Risiko des Produkts bleibt Ihres.

Derselbe Trick, schon vor zweihundert Jahren

Die Aufsicht zu fragen wirkt wie eine moderne Formalität, aber die Falle, die sie verhindert, ist alt. Allen Stanford verkaufte Einlagenzertifikate seiner Bank in Antigua, außerhalb der Reichweite der Aufsichtsbehörden seiner Kunden. Sie versprachen fast doppelt so hohe Zinsen wie eine US-Bank, und Venezuela war das am härtesten getroffene Land. Wir erzählen es im Fall Allen Stanford: Sein Gesetz der Täuschung Nr. 7 lautet „Die Angst des Sparers ist das Kapital des Betrügers.“

Fast zwei Jahrhunderte früher brachte Gregor MacGregor 1822 in London Anleihen der „Regierung von Poyais“ unter, eines Landes, das es nicht gab. Es hatte eine Flagge, eine Währung und einen gedruckten Reiseführer. Niemand fragte eine unabhängige Quelle. Heute gibt es diese Quelle, und sie ist kostenlos: das Register. Mehr im Fall Poyais.

Warnsignale: Hier sollten Sie aufhören

  • Man nennt Ihnen eine Registernummer, will aber nicht, dass Sie sie nachschlagen, „weil die offizielle Website so langsam ist“.
  • Man beruft sich auf eine ausländische Aufsicht, die Sie nicht prüfen können oder die es nicht gibt.
  • Man kontaktiert Sie unaufgefordert per WhatsApp, Telegram oder in sozialen Medien.
  • Sie sollen auf ein Privatkonto, in Kryptowährungen oder ins Ausland zahlen.
  • Man ruft Sie „im Auftrag der BaFin“ an. Die BaFin warnt, dass Betrüger per Call-ID-Spoofing sogar ihre echte Nummer auf Ihrem Display erscheinen lassen.
  • Man verspricht hohe Rendite ohne Risiko. Die ganze Liste finden Sie unter Betrug erkennen, und in der Checkliste vor der Geldanlage stehen die zwölf Fragen, die Sie sich stellen sollten.

Wenn etwas nicht stimmt, lesen Sie auch unseren Leitfaden zum Anlagebetrug. Für eine zweite Meinung zu einem konkreten Angebot bieten die Verbraucherzentralen den kostenlosen Fake-Check Geldanlage an. Zahlen Sie nichts, bevor Sie geprüft haben.

Häufige Fragen

Wie prüfe ich, ob ein Anbieter eine BaFin-Zulassung hat?

Suchen Sie ihn selbst, mit seinem Namen, in der Unternehmensdatenbank der BaFin, die Sie über bafin.de aufrufen, und prüfen Sie, welche Erlaubnis dort steht. Danach schauen Sie in die Warnungen der BaFin zu unerlaubten Geschäften. Steht der Anbieter nicht in der Datenbank, darf er Ihnen in Deutschland keine erlaubnispflichtigen Finanzdienstleistungen anbieten.

Was bedeutet es, wenn die BaFin vor einem Anbieter warnt?

Die BaFin hat dann den Verdacht, dass dort ohne die erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte, Finanz- oder Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten werden. Dass ein Anbieter nicht in den Warnungen steht, heißt aber nicht, dass er seriös ist: Die Liste ist nie vollständig.

Wo prüfe ich einen Broker in Österreich oder der Schweiz?

In Österreich in der Unternehmensdatenbank der FMA und in ihren Warnungen. In der Schweiz in den Listen der von der FINMA bewilligten Institute und in der Warnliste der FINMA; die FINMA empfiehlt zusätzlich die Warnliste der Kantonspolizei Zürich auf cybercrimepolice.ch.

Reicht es, wenn mir der Anbieter seine Registernummer schickt?

Nein. Kopieren Sie Nummer oder Namen und suchen Sie selbst im offiziellen Register, auf einer Website, deren Adresse Sie selbst eingeben. Betrüger klonen Namen und Registernummern echter Institute.

Ruft mich die BaFin an, um mir ein Angebot zu bestätigen?

Nein. Betrüger geben sich als BaFin-Mitarbeiter aus und nutzen per Call-ID-Spoofing sogar echte BaFin-Nummern auf dem Display. Die BaFin holt kein Geld zurück und verlangt keine Gebühren für Auszahlungen. Legen Sie auf und prüfen Sie selbst in der Datenbank.

Quellen

Informationsangebot: keine Finanz- oder Rechtsberatung. Vor einer Anlageentscheidung wenden Sie sich an eine zugelassene Fachperson.